Das Qualitätsmanagement

 

Neue Qualitätsanforderungen an Bildungsträger nach SGB III
Die Maßnahme- und Trägerzulassung erfolgte bisher ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit. Mit der Reform der Sozialgesetzordnung erfolgte die Verlagerung der Zulassung auf externe Fachkundige Stellen (FKS). Um als Träger zugelassen zu werden, muss der Bildungsträger ein Qualitätsmanagement-System nachweisen, nach z. B. ISO 9001:2008. Parallel erfolgt eine Prüfung der Qualität der Maßnahme. Ab dem 01.01.06 sind alle Bildungsträger, die Maßnahmen nach SGB III (§ 84 und 85) in Deutschland durchführen wollen, verpflichtet sich nach AZWV zertifizieren zu lassen.

 

Das Bildungszentrum Handwerk der Kreishandwerkerschaft  Duisburg ist als Bildungsträger zertifiziert nach ISO 9001:2008

und nach AZWV 

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