Neue Qualitätsanforderungen an
Bildungsträger nach SGB III
Die Maßnahme- und Trägerzulassung erfolgte bisher ausschließlich durch die Agenturen
für Arbeit. Mit der Reform der Sozialgesetzordnung erfolgte die Verlagerung
der Zulassung auf externe Fachkundige Stellen (FKS). Um als Träger zugelassen
zu werden, muss der Bildungsträger ein Qualitätsmanagement-System nachweisen,
nach z. B. ISO 9001:2008. Parallel erfolgt eine Prüfung der Qualität der
Maßnahme. Ab dem 01.01.06 sind alle Bildungsträger, die Maßnahmen nach SGB
III (§ 84 und 85) in Deutschland durchführen wollen, verpflichtet sich nach
AZWV zertifizieren zu lassen.