Kraftfahrzeug-Mechatroniker/-in

Der Kfz-Mechatroniker wird sich nach einer fahrzeugtechnischen Grundausbildung spezialisieren, um den hohen Anforderungen moderner Autoberufe gerecht zu werden. Er/Sie wird entweder den Schwerpunkt PKW-Technik wählen oder Nutzfahrzeugtechnik. Er/Sie kann sich auch für die Fahrzeugkommunikationstechnik oder die Motorradtechnik entscheiden. In allen Fällen ist eine 3 1/2-jährige Lehrzeit vorgesehen. Der Mechatroniker kann Fehler und Störungen an Kraftfahrzeugen und deren Ursachen diagnostizieren und beheben, das Fahrzeug warten, Baugruppen montieren, Systeme instandsetzen.

Begabung:

Aufgrund der hohen Anforderungen ist ein Realschulabschluss oder ein sehr guter Hauptschulabschluss erforderlich. Es ist nicht nur ein hohes Maß an Technik- und Elektronikverständnis gefragt, sondern auch Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kunden. Wer bereit ist, eine hohe Verantwortung zu tragen und die nötige Genauigkeit bei der Arbeit einhalten kann, wird einen relativ sicheren Arbeitsplatz finden.

Ausblick:

Für eine Berufswahl im Kfz-Bereich gibt es viele Gründe. Zum einen ist man flexibel, da es Kfz-Betriebe in jeder Stadt gibt. Zum anderen kann man nicht nur in der Formel 1 seine Herausforderung finden. Vielmehr bietet der Aufstieg zum Meister letztendlich auch den Weg zur eigenen Werkstatt. Daneben kann man sich zum Kfz-Betriebswirt, über die Fachhochschule oder technische Hochschule Richtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik, sowie zum Wirtschaftsingenieur weiter entwickeln.

Kraftfahrzeugservicemechaniker/in:

In NRW ist ab 01.08.2004 die Ausbildung zum/zur so genannten „Kraftfahrzeugservicemechaniker/ in“ möglich. Diese Ausbildung dauert 2 Jahre und soll dazu führen, die klassischen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten im Kfz-Betrieb zu beherrschen. Diese Ausbildung ist daher besonders für Jugendliche geeignet, deren Stärken mehr in der Praxis liegen. Wird die Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker erfolgreich beendet, kann darauf aufbauend der normale Abschluss als Mechatroniker angestrebt werden, da die Teile I und II der Mechatroniker-Ausbildung dann als absolviert gelten.

Ausbildungsinhalte:

• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
• Qualitätsmanagement,
• Messen und Prüfen an Systemen,
• Betriebliche und technische Kommunikation,
• Kommunikation mit internen und externen Kunden,
• Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
• Instandhalten
• Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
• Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
• Bedienen und Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen und deren Systeme,
• Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftfahrzeugen und Systemen,
• Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse,
• Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Kraftfahrzeugen, deren Systemen, Baugruppen und Bauteilen,
• Aus-, Um- und Nachrüsten,
• Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften,
• Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten.

 

 

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Duisburg

 

Geschäftsführer:  

 

Rechtsanwalt Stefan Piel

Obermeister: Günter Schröers  
Anschrift: Holunderweg 1, 47198 Duisburg
Telefon: 02066/7209
Telefax: 02066/7209