Das jüngste Handwerk in der Handwerksordnung ist das Zweiradmechanikerhandwerk. Seit 1989 kann man in 3 1/2 jähriger Lehre alles über Fahrräder, Motorräder, Spezialfahrzeuge, sowie über stationäre Motoren für Pumpen und ähnliches lernen. Aber auch Dreiräder, Go-Karts, Rennräder für die Tour de France-Fahrer von morgen, Rennmaschinen für Gelände und Ring sowie Motorroller gehören zum Ausbildungsprogramm. Gerade Fahrräder erobern die Straßen, weil sie zu den umweltfreundlichsten Verkehrsmitteln zählen. Nach dem ersten Jahr fahrzeugtechnisch bezogener Grundbildung erfolgt im 2. Lehrjahr die Fachbildung und danach die Spezialausbildung entweder in Fahrradtechnik oder Motorradtechnik. Begabung: Eine anspruchsvolle Technik erfordert handwerkliche Sorgfalt. Gerade auf dem Zweiradsektor, auf dem in den letzten 10 Jahren eine rasante technische Entwicklung stattgefunden hat, werden helle Köpfe gebraucht. Der Zweiradmechaniker von heute beherrscht sein Aufgabengebiet, das an Vielseitigkeit und Abwechslung kaum zu überbieten ist. Hier ist kein Tag wie der andere. Der Alt- oder Neurocker mit seinem Motorrad muss genau so höflich bedient werden wie die betagte Großmutter, die ihr Hollandrad reparieren lassen möchte. Für alle ist der junge Zweiradmechaniker Garant für ihre Sicherheit im Straßenverkehr. Ausblick: Das Zweiradmechanikerhandwerk ist ein Beruf mit Zukunft. Ob mit oder ohne Motor angetrieben: je mehr Freizeit der Mensch hat, je dichter der Verkehr wird, desto mehr ist der Zweiradmechaniker gefragt, um die diversen Fortbewegungsmittel zu warten und zu reparieren. Auch in diesem Handwerk kann nach der Gesellenprüfung der Meistertitel angestrebt werden, um sich selbständig zu machen oder die Fachhochschule zu besuchen. Fahrradmonteur/in: Ab 01.08.2004 ist eine 2-jährige Ausbildung zum/zur Fahrradmonteur/in möglich. Hier werden Kenntnisse vermittelt über Montage, Beschaffung, Lagerung und Verkauf von Fahrrädern. Der Übergang zur Ausbildung zum Zweiradmechaniker ist danach möglich. |
| Innung Duisburg | |||
Geschäftsführer: |
Rechtsanwalt Stefan Piel |
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